Allgemeine Vertragsbedingungen von Herzallerliebst – mit Liebe geplant
(Stand: 01/2020)
1. Allgemeines
1.1. Vertragspartner sind mangels gegenteiliger Regelung beide Brautleute (nachfolgend Kunde), die
Herzallerliebst beauftragen.
1.2. Die Verträge erfolgen nur unter Zugrundelegung nachstehender Vertragsbedingungen. Abweichende
Vereinbarungen, Änderungen oder Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen der
ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
1.3. Der Kunde bestätigt, den Inhalt dieser Vertragsbedingungen zu kennen.
1.4. Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich
und schriftlich anderes vereinbart wird.
2. Angebotsbindung / Vertragsabschluss
2.1. Angebote von Herzallerliebst sind jeweils als verbindlich aufzufassen. Herzallerliebst ist an die Angebote,
mangels gegenteiliger Vereinbarung, für vier Wochen, gerechnet ab dem Datum der Angebotslegung,
gebunden. Eine Verlängerung muss schriftlich von Herzallerliebst bestätigt werden.
2.2. Der Vertrag zwischen Herzallerliebst und dem Kunden kommt durch die Retournierung des
gegengezeichneten Angebots inkl. gegengezeichneter Vertragsbedingungen seitens Kunden an
Herzallerliebst zustande.
2.3. Der Kunde erklärt, diese Vertragsbedingungen vor Unterfertigung des Angebots gelesen zu haben und mit
diesen einverstanden zu sein.
2.4. Vor Vertragsabschluss erbrachte Leistungen können zu einem angemessenen Preis von € 65,00 netto pro
Stunde verrechnet werden (exkl. Angebotslegung), wenn der Vertragsabschluss vom Kunden verweigert
wird und hierfür keine in der Sphäre von Herzallerliebst liegende Gründe bestehen.
3. Leistungsausführung
3.1. Im Leistungsumfang sind folgende Leistungen inkludiert: Beratung, Organisation, Planung, Betreuung und
Koordination der Veranstaltung an dem im Auftragsschreiben festgelegten Termin und Ort. Es handelt sich
ausschließlich um Beratungs-, Organisations- und Unterstützungsleistungen. Ein bestimmter Erfolg kann
nicht versprochen werden und wird nicht geschuldet.
3.2. Die vereinbarten Leistungen werden auf der Basis der im Auftragsschreiben festgelegten Wünsche und
Vorgaben erbracht.
3.3. Für die rechtzeitige Besorgung von erforderlichen amtlichen Dokumenten und persönlichen Dingen (zB
Eheringe) sowie die fristgerechte Erledigung der Formalitäten beim Standesamt bzw. der Kirche ist der
Kunde verantwortlich.
3.3. Herzallerliebst wird die Auswahl von Lieferanten mit kaufmännischer Sorgfalt im Interesse des Kunden
vornehmen, Proben ermöglichen und Anschauungsmaterial wie zB Fotos oder Videos zur Verfügung stellen,
sofern dies vom Kunden gewünscht und von den jeweiligen Lieferanten angeboten wird.
3.4. Herzallerliebst ist kein Generalunternehmer und die Leistung von Herzallerliebst erfolgt als Vermittler. Die
Verträge mit einzelnen Lieferanten (zB Location, Musikgruppe, Floristen, Foto-/Videografen) kommen
ausschließlich zwischen dem Kunden und den Auftraggebern oder Dritten zustande. Mittels Vollmacht vom
Kunden kann Herzallerliebst, nach schriftlich festgehaltenem Einvernehmen, die Vertragsabschlüsse
übernehmen. Herzallerliebst übernimmt keine Haftung bei Schlechterfüllung einzelner Lieferanten.
3.5. Der Kunde hat Herzallerliebst unaufgefordert sämtliche, für die Erfüllung des Vertrags erforderlichen
Informationen, Materialien und Unterlagen rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen und
Herzallerliebst über alle Umstände zu informieren, die zur Erfüllung des Vertrags erforderlich sind. Es steht
Herzallerliebst frei, inhaltliche Vorschläge oder Beiträge des Kunden oder Dritter abzulehnen, sofern diese
nicht zum Gesamtkonzept passen.
3.6. Auf Wunsch des Kunden wird eine Präsentation des Gesamtkonzepts durchgeführt.
3.7. Am Tag der Veranstaltung betreut Herzallerliebst den Kunden und koordiniert die einzelnen Lieferanten,
sofern ausdrücklich im Vertrag vereinbart.
4. Zahlung
4.1. Aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gem. § 6 Abs. 1 Z. 27 UStG erfolgt kein Ausweis
der Mehrwertsteuer.
4.2. Der im Auftragsschreiben vereinbarte Nettopreis ist ein Fixbetrag. Herzallerliebst ist berechtigt, bei
Auftragserteilung 50 % des vereinbarten Nettopreises in Rechnung zu stellen und weitere, dem
Vorbereitungsaufwand entsprechende Vorauszahlungen zu vereinbaren, wobei die letzte Vorauszahlung
unmittelbar vor dem Veranstaltungstag fällig ist. Mangels anderer Vereinbarung ist das gesamte Entgelt
unmittelbar nach Vertragserfüllung (am Tag oder spätestens 10 Tage nach der Veranstaltung) fällig.
4.3. Bei der Buchung eines Full-Service- bzw. Organisationspaketes ist der vereinbarte Nettopreis – sofern nichts
anders schriftlich vereinbart wurde – in drei Raten zu zahlen. Die erste Rate in Höhe von 30% vom
vereinbarten Nettopreis ist 5 Tage nach Auftragserteilung zahlbar. Die zweite Rate in Höhe von 50% vom
Allgemeine Vertragsbedingungen von Herzallerliebst – mit Liebe geplant
(Stand: 01/2020)
vereinbarten Nettopreis ist zur Mitte der Vertragslaufzeit fällig. Die dritte Rate in Höhe von 20% vom
vereinbarten Nettopreis ist spätestens 10 Tage nach der Veranstaltung fällig.
4.4. Die Zahlungen sind in bar oder per Banküberweisung zu leisten. Wechsel und Schecks werden nicht
akzeptiert. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang am Bankkonto maßgebend. Alle Zahlungen
sind ohne Abzüge zu leisten. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden. Für nicht
fristgerecht geleistete Zahlungen gelten 2 % Verzugszinsen als vereinbart.
4.5. Für jede Mahnung fälliger Rechnungen werden Mahnspesen in Höhe von € 12,00 verrechnet. Ist der Kunde
trotz Aufforderung zur Zahlung in Verzug, ist Herzallerliebst berechtigt, die weitere Leistungsausführung zu
verweigern und den Rücktritt vom Vertrag zu erklären.
4.6. Die Ansprüche von Herzallerliebst kann der Kunde nur mit rechtskräftig festgestellten Forderungen
aufrechnen.
4.7. Die von Herzallerliebst erbrachten Leistungen blieben bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten
vereinbarten Nettopreis Eigentum von Herzallerliebst. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen ausdrücklichen
Wunsch von Herzallerliebst die von Herzallerliebst erstellten Pläne zu verwirklichen, sofern nicht sämtliche
offenen Rechnungen bezahlt sind.